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Gebühren
Grundsätzliches:
Als rechtsberatender Beruf ist der „Rentenberater“ verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.
Höhe der Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach dem Gesamtaufwand, der mit dem Auftrag verbunden ist. Die Kosten für die Beratung oder den weiteren Auftrag fixieren wir im Erstgespräch.
Das Erstgespräch selbst wird mit einem Stundensatz in Höhe von 140,00 € zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet.
Steuerliche Behandlung
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.