Rentenberatung & mehr

Tätigkeitsschwerpunkte

In Zeiten leerer Kassen ist ein deutlicher Trend erkennbar, Sozialleistungen abzulehnen oder nur zum Teil oder in geringem Umfang zu zahlen. Bei den Erwerbsminderungsrenten ist festzustellen, dass viele Rentenversicherungsträger ausschließlich durch ihre Vertragsärzte prüfen lassen, inwieweit das Leistungsvermögen des Antragstellers gemindert ist. In den meisten Fällen kommen diese Ärzte zu dem Ergebnis, dass noch leichte Tätigkeiten von mindestens sechs Stunden täglich verrichtet werden können. Diese Bewertung ist die Grundlage für einen ablehnenden Rentenbescheid.

Nach unseren Erfahrungen ist diese Bewertung oft nicht korrekt, da sich die Vertragsärzte/Gutachter nicht intensiv und umfangreich genug mit der medizinischen Vorgeschichte des Einzelnen befassen. Aus rechtlicher Sicht ist darüber hinaus zu prüfen, ob der Antragsteller auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden darf oder ob noch Berufsschutz im Sinne der ehemaligen Berufsunfähigkeitsrente vorliegt.

Durch eine fachmännisch begleitete Rentenantragstellung bieten wir die Möglichkeit, Fehlentwicklungen von Beginn an zu unterbinden bzw. einzugrenzen.

Mit der Durchsetzung von Rentenansprüchen verbinden wir – wenn notwendig – die Vertretung gegenüber der Krankenkasse, dem Versorgungsamt oder auch der Berufsgenossenschaft.

Durch zahlreiche, laufende gesetzliche Veränderungen ist das Sozialgesetzbuch immer umfangreicher geworden. Dies betrifft auch die dazugehörigen Nebengesetze. In Verbindung mit der Massenverwaltung durch die Rentenversicherungsträger ergeben sich zwangsläufig falsche Verwaltungsentscheidungen, denen Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren folgen können.

Für die Begründung der Widersprüche oder der Klagen wird qualifizierte Sachkenntnis benötigt. Das gilt sowohl für die Ablehnung von Renten als auch von Beitrags-, Anrechnungs- oder Kindererziehungszeiten. Durch ein erfolgreiches Verfahren kann ein Rentenanspruch begründet, gesteigert oder eine Zeitrente in eine Dauerrente gewandelt werden.

Grundsätzlich prüfen wir vor jedem Rechtsstreit genau, welche Erfolgsaussichten vorliegen und in welchem Verhältnis der voraussichtliche Aufwand zu dem möglichen Ertrag steht.

Zu den Rentenanträgen gehören zum Beispiel:
Erwerbsminderungsrenten
Altersrenten
Witwen/Witwer- und Waisenrenten

Die vorgenannten Anträge beziehen sich auch auf die entsprechenden Leistungen von Betriebsrenten der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes.

Darüber hinaus liegt unser Schwerpunkt im Bereich der Antragstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Sparten:

Kontenklärung
Antrag auf Versicherungspflicht
Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung
Antrag auf freiwillige Versicherung etc.

Bei der Klärung von Rentenversicherungskonten muss heute nicht nur die jeweilige Beitrags- oder Anrechnungszeit nachgewiesen werden, sondern eine große Anzahl von rentenrechtlichen Fragen beantwortet werden, die sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken können. Eine solche Klärung sollte unbedingt mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen werden, denn Renten werden in der Regel bis zum Lebensende gezahlt.

Bei den Anträgen auf Versicherungspflicht bzw. Befreiung von der Beitragszahlung empfehlen wir die Auswirkungen bezüglich der Aufwendungen und der Erträge vorab zu berechnen. Unsere versierte Entscheidungsgrundlage ermöglicht dann die richtige Orientierung.

Wir prüfen Rentenbescheide sowohl rechnerisch als auch inhaltlich und sachlich. Dazu gehört die Prüfung der festgestellten Versicherungszeiten. Neben eventuellen Besonderheiten im Versicherungsleben sind darüber Vertrauensschutzregelungen und versicherungsmathematische Abschläge zu beachten.

Gleiches gilt für Rentenbescheide im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Darüber hinaus prüfen wir Beitragsbescheide oder Bescheide im Anschluss an Kontenklärungsverfahren, deren Prüfung wegen der sonst eintretenden Rechtsverbindlichkeit innerhalb der Rechtsmittelfrist vorgenommen werden sollte.

Auch ältere Rentenbescheide können geprüft und ggf. korrigiert werden.

Ferner werden Bescheide der Krankenkassen geprüft, da oftmals eine enge Beziehung zwischen diesen Bescheiden und den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Der Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung als Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag vor dem Versorgungsamt wird oft gestellt, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen realisieren zu können. Unsere Dienstleistung bezieht sich sowohl auf die Antragstellung als auch auf die Durchführung von Widersprüchen bei falscher Bewertung.

Sofern beantragte besondere Merkmale abgelehnt werden, prüfen wir, ob diese Ablehnung korrekt ist oder durch Widerspruch oder Klage angefochten und der Antrag durchgesetzt werden kann.

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bestimmter Personengruppen sind die Fehlerquellen für eine falsche Beurteilung seit jeher sehr umfangreich. Zurzeit sind insbesondere folgende Personengruppen im Gespräch:

Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH/GmbH & Co. KG
Beschäftigte Angehörige (Ehegatten oder sonstige Angehörige)
Selbstständige Lehrer und Erzieher
Selbstständige Pflegepersonen
Hebammen und Künstler

Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind

Zu Unrecht entrichtete Pflichtbeiträge können auch für vergangene Zeiträume zurückgefordert werden. Hier prüfen wir grundsätzlich, ob die Erstattung der Beiträge anzuraten ist und welche Auswirkungen sich auf die Rentenhöhe, den möglichen Rentenbeginn sowie den Invaliditätsschutz in der Rentenversicherung ergeben.

Mit Spezialsoftware sind wir in der Lage eine Rentengrundberechnung aufgrund der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten zu erstellen. Darauf aufbauend sind verschiedene Hochrechnungen mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen, mit Kindererziehungszeiten oder mit einem Sozialleistungsbezug möglich. Berechnungen können auch bei Nachzahlungsmöglichkeiten durchgeführt werden.

Darüber hinaus bieten wir Berechnungen im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie der Beamtenversorgung an.

Der optimale Weg durch den Paragraphendschungel ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige oft schwierig zu finden. Die sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten können nur von Experten erkannt und dargestellt werden. Wir berücksichtigen dabei natürlich auch, ob sich Kürzungs-, Anrechnungs- und Ruhenstatbestände ergeben, um die optimale Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Für Anträge aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Das Leistungsspektrum dieser Träger ist enorm groß und bezieht sich zum Beispiel auf Renten, Verletztengeld, Umschulungen, Versorgung der Hinterbliebenen aber auch ergänzende Leistungen neben Arbeitslosengeld und Renten. Meistens werden die beantragten Leistungen jedoch abgelehnt, da der nachzuweisende Kausalzusammenhang oftmals nicht anerkannt wird.

Oft ist auch die prozentuale Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit strittig. Hier ist eine genaue Prüfung mit entsprechender Sachkenntnis erforderlich.

Eine fundierte krankenversicherungsrechtliche Beratung ist insbesondere bei Rentenanträgen wegen Erwerbsminderung unbedingt erforderlich.

Darüber hinaus liegen unsere Schwerpunkte in den Bereichen:

Prüfen der Beitragsbescheide für selbstständige Unternehmer und angestellte Rentner Anspruchsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Eine umfassende und fachmännische Beratung zur Altersversorgung ist heute unerlässlich. Diese Beratung verbinden wir nach eingehender Analyse mit einer neutralen Darstellung von Alternativen zu den gesetzlichen Regelungen. Dabei sind uns Vermittlung bzw. Verkauf von Altersvorsorgeprodukten aufgrund des Berufsstandes untersagt.